ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IRON BODYFIT
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1- VERTRAGSGEGENSTAND
Vor Abschluss dieses Vertrags konnte der Abonnent die Einrichtungen des Studios besichtigen und sich mit den angebotenen Leistungen und den Öffnungszeiten sowie mit dem Inhalt dieses Vertrags und der Hausordnung des Studios vertraut machen. Dieser Vertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Iron Bodyfit Studio und dem Abonnenten. Durch den Abschluss dieses Vertrags erhält der Abonnent das Recht, das Studio nach vorheriger Terminvereinbarung zu betreten und einmal pro Woche die Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen. Auf Vorschlag des Studios und um verpasste Sitzungen, die durch das Studio verursacht wurden (Schliessung), nachzuholen, kann dem Kunden jedoch angeboten werden, seine Sitzungen im Abstand von 5 Kalendertagen zu absolvieren.
2- DAUER
Das Abonnement ist für eine bestimmte Dauer abgeschlossen und kann vom Abonnenten gekündigt werden (siehe untenstehende Bedingungen), sobald die erste feste Vertragsdauer von mindestens 3 Monaten, die bis zum Ende des letzten Tages des dritten Monats des Abonnements läuft, abgelaufen ist.
3- BEDINGUNGEN DES ABONNEMENTS
3-1 MONATLICHE BEITRÄGE
Die Beiträge sind per Bankeinzug oder andere gesetzliche Zahlungsmittel zu zahlen. Am Tag der Unterzeichnung der Rechnung zahlt der Abonnent mindestens den Beitrag für den ersten Monat und die Anmeldegebühr.
Der Jahrestag des Vertrags ist das Datum der Unterzeichnung.
3-2 VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTS
Bei der Verlängerung eines Abonnements wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF erhoben.
4- TARIFE
Die auf Ihrer Rechnung angegebenen Tarife sind die beim vertragschliessenden Studio am Tag der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung durch den Abonnenten geltenden Tarife.
5- STRAFKLAUSEL
Artikel 160c Obligationenrecht besagt Folgendes:
«C. Konventionalstrafe
- Recht des Gläubigers
- Verhältnis der Strafe zur Vertragserfüllung
1 Wenn für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht richtigen Erfüllung eines Vertrages eine Konventionalstrafe versprochen ist, so ist der Gläubiger mangels anderer Abrede nur berechtigt, entweder die Erfüllung oder die Strafe zu fordern.
2 Wurde die Strafe für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit oder des Erfüllungsortes versprochen, so kann sie nebst der Erfüllung des Vertrages gefordert werden, solange der Gläubiger nicht ausdrücklich Verzicht leistet oder die Erfüllung vorbehaltlos annimmt.
3 Dem Schuldner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm gegen Erlegung der Strafe der Rücktritt freistehen sollte.»
Diese Klausel gilt im Falle von schuldhafter Nichterfüllung oder Verletzung dieses Dokuments. Hier ist zu beachten, dass diese Konventionalstrafe einen reinen Entschädigungscharakter hat und keine Strafandrohung darstellt.
Daher schuldet das unterzeichnende Mitglied Iron Bodyfit im Falle der Nichtzahlung der fälligen Beträge bei Fälligkeit von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15 % der unbezahlten Beträge an dem Tag, an dem die Pauschalentschädigung von dem Mitglied gefordert wird, das eines der Iron Bodyfit-Abonnements unterzeichnet hat.
In allen anderen Fällen von Verstössen gegen dieses Dokument beträgt die Pauschalentschädigung 15 % des Preises des gesamten vom Abonnenten abgeschlossenen Abonnements.
6- MEDIZINISCHE EIGNUNG
Der Abonnent erklärt, dass er vor Abschluss des vorliegenden Vertrags seine gesundheitliche Eignung zur Ausübung einer Elektrostimulationsaktivität hat überprüfen lassen und im Besitz eines entsprechenden Attests seines behandelnden Arztes ist. Der Abonnent verpflichtet sich ausserdem, alle notwendigen Vorkehrungen für seine Gesundheit, Sicherheit und Hygiene zu treffen und seine körperliche Eignung regelmässig von seinem Hausarzt überprüfen zu lassen.
Andernfalls bestätigt er, dass sein medizinischer Zustand es ihm erlaubt, eine körperliche Aktivität im Allgemeinen und insbesondere die vom Studio-Vertragspartner angebotenen Aktivitäten, d. h. die Elektrostimulation, auszuüben, die er nach eigener Aussage gut kennt, und er verpflichtet sich, seine Eignung innerhalb von 8 Tagen nach seinem Beitritt von seinem Arzt überprüfen zu lassen, um dies auf Anfrage des Studio-Vertragspartners belegen zu können. Falls das Mitglied sich dieser Kontrolle nicht unterzieht, erklärt es, dass es ausdrücklich darauf verzichtet, Iron Bodyfit als Vertragspartner haftbar zu machen, dass es keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erhalten kann und dass es zur Zahlung der monatlichen Beiträge verpflichtet bleibt, die für den anfänglichen Zeitraum der festen Verpflichtung seines Abonnementvertrags anfallen.
7- VERSICHERUNG
Iron Bodyfit schliesst eine Versicherung ab, die Schäden abdecken soll, für die sie und ihr Personal aufgrund ihres Betriebs zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Iron Bodyfit weist den Abonnenten darauf hin, dass diese Versicherung in keinem Fall Schäden deckt, für die das Studio nicht haftbar gemacht werden kann, insbesondere Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung von Anweisungen oder Empfehlungen von Iron Bodyfit oder seines Personals oder aus einer nicht bestimmungsgemässen Nutzung der dem Abonnenten zur Verfügung gestellten Ausrüstung ergeben. Iron Bodyfit informiert den Abonnenten, dass ihm empfohlen wird, eine persönliche Versicherung bei einem Versicherer seiner Wahl abzuschliessen, um Personenschäden zu decken, die ihm durch seine Tätigkeit im Studio entstehen könnten. Iron Bodyfit empfiehlt ausserdem, dass diese Versicherung Schäden abdeckt, die der Abonnent im Zusammenhang mit dieser Aktivität Dritten zufügen könnte.
8- AUSSETZUNG
Bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, beruflicher Versetzung durch den Arbeitgeber oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen kann der Abonnent verlangen, dass sein Abonnement für einen Zeitraum zwischen einem Monat und 18 Monaten ausgesetzt wird. Diese Aussetzung wird einen Monat nach Erhalt des Schreibens des Abonnenten, in dem er seinen Antrag formuliert, zusammen mit den entsprechenden Belegen wirksam.
9- HAUSORDNUNG
Der Abonnent erklärt, dass er die bei Iron Bodyfit ausgehängte Hausordnung vor Abschluss des vorliegenden Vertrags zur Kenntnis genommen hat und erklärt, dass er sich ohne Einschränkungen oder Vorbehalte daran hält.
Er verpflichtet sich auch, dies seinen möglichen Gästen zur Kenntnis zu bringen, für die dieselben Bestimmungen gelten.
10- KÜNDIGUNG
10-1 AUF INITIATIVE DES STUDIOS
Im Falle einer unbezahlten oder nicht beglichenen Summe, die der Abonnent im Rahmen dieses Vertrags schuldet, kann der Vertragspartner Iron Bodyfit den Vertrag ohne jegliche Formalität oder Inverzugsetzung kündigen, wenn der Abonnent die unbezahlte oder geschuldete Summe nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum beglichen hat.
Ab dem Datum, an dem die Kündigung wirksam wird, wird dem Abonnenten der Zugang zu Iron Bodyfit dauerhaft verweigert, und er bleibt zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge verpflichtet.
Iron Bodyfit kann ausserdem den Vertrag mit jedem Abonnenten fristlos, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung kündigen, der vorsätzlich Material, Einrichtungen oder Räumlichkeiten von Iron Bodyfit beschädigt, sich aggressiv gegenüber dem Personal oder anderen Abonnenten verhält, unanständig ist oder gegen die Moral oder die guten Sitten verstösst.
Im Falle eines Betrugs oder einer oben genannten vorsätzlichen Beschädigung werden die von Iron Bodyfit eventuell im Voraus eingezogenen Beträge von Iron Bodyfit als Konventionalstrafe einbehalten, ohne dass dies die Regressansprüche ausschliesst, die Iron Bodyfit als Ersatz für den erlittenen Schaden geltend machen kann. Wenn das Mitglied mindestens 30 Kilometer von einem Iron Bodyfit Studio entfernt umzieht, kann das Mitglied oder sein Rechtsnachfolger mit einer schriftlichen Vorankündigung von 30 Tagen per Einschreiben mit Rückschein und der Übermittlung des Nachweises eines solchen Ereignisses an dieses Studio diese Mitgliedschaft kündigen oder diese Mitgliedschaft für den Zeitraum aussetzen, in dem das Mitglied nicht in der Lage ist, das Iron Bodyfit Studio zu nutzen.
10-2 AUF INITIATIVE DES ABONNENTEN
Der Abonnent kann seinen Abonnementvertrag jederzeit kündigen, wenn er ein ärztliches Gutachten vorlegt, das «die vollständige Unfähigkeit des Abonnenten, die Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen» bestätigt. Das Abonnement kann nur unter Einhaltung der anfänglichen festen Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten, die bis zum letzten Tag des dritten Monats des Abonnements läuft, und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Diese Kündigung muss an die Adresse des Vertragspartners Iron Bodyfit, die auf der Vorderseite des Abonnementvertrags angegeben ist, per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden, wobei die Kündigungsfrist am Tag nach dem Datum des Empfangs dieses Schreibens beginnt.
Im Falle einer Kündigung durch den Abonnenten werden die fälligen Beträge proportional zur Anzahl der Monate, die er als Mitglied absolviert hat, berechnet, wie aus den unten stehenden Angaben hervorgeht, wobei bereits gezahlte Beträge von den fälligen Beträgen abgezogen werden.
– Bei einer anfänglichen Verpflichtung von 12 Monaten:
Der Abonnent kündigt zwischen dem 4. und 6. Monat: Die geschuldeten Beträge werden wie folgt berechnet: die Anzahl der absolvierten Monate X CHF 80 (Differenz zwischen CHF 275 und CHF 195).
Der Abonnent kündigt zwischen dem 6. und dem 11. Monat: Die fälligen Beträge werden wie folgt berechnet: die Anzahl der absolvierten Monate X CHF 30 (Differenz zwischen CHF 225 und CHF 195).
– Für eine anfängliche Verpflichtung von 6 Monaten:
Der Abonnent kündigt zwischen dem 4. und 6. Monat: Die fälligen Beträge werden wie folgt berechnet: die Anzahl der absolvierten Monate X CHF 50 (Differenz zwischen CHF 275 und CHF 225).
11- KONTRAINDIKATIONEN
Das Training bei IRON BODYFIT darf nicht durchgeführt werden, wenn der Abonnent von den folgenden Kontraindikationen betroffen ist:
– Elektrische Implantate;
– Schwangerschaft;
– Neuronale Erkrankungen und Epilepsie;
– Multiple Sklerose;
– Amyotrophe Lateralsklerose;
– Spastische Paraplegie in der Familie;
– Parkinson;
– Spastik;
– Epilepsie;
– Stents oder Bypass-Operationen, die vor weniger als 6 Monaten durchgeführt wurden;
– Thrombose, Thrombophlebitis;
– Tumore oder Krebs;
– Herzschrittmacher.
Sofern vom Arzt nicht anders festgestellt:
– Arteriosklerose in einem fortgeschrittenen Stadium
– Schwere Kreislaufstörungen
– Unbehandelte Bauchwand- oder Leistenhernie
– Tuberkulose
– Unbehandelter Bluthochdruck
– Arrhythmien
– Hämophilie
– Tumorerkrankungen
– Akute Arthritis
– Progressive Muskeldystrophie
– Arterielle Durchblutungsstörungen
– Schwere neurologische Erkrankungen
– Schwere Formen von Diabetes mellitus
– Fieberhafte Zustände, akut bakteriell oder viral bedingt
– Blutungen, erhöhte Blutungsneigung (Hämophilie)
– Lebererkrankungen, Verletzungen, Entzündungen, Verbrennungen, Reizungen, Ekzeme, die im Bereich der Elektroden lokalisiert sind
– Sonnenbrand, Verbrennungen (keine Elektroden darauf legen)
– Haut-Inkompatibilitäten
– Akute Rückenprobleme ohne Diagnose
– Akute Neuralgie, akute Bandscheibenvorfälle
– Lymphödeme
– Erkrankungen der inneren Organe
– Kürzlich durchgeführte Operationen (6-8 Wochen)
Das Training mit Miha Bodytec ist sehr intensiv.
Der Abonnent muss vorher ausreichend Wasser trinken und das Training bei Unwohlsein sofort abbrechen. Der Abonnent sollte zusätzliche körperliche Anstrengungen am selben Tag vermeiden.
Für alle besonderen Pathologien, die von einem Arzt oder einem Spezialisten behandelt werden, ist zusätzlich ein ärztliches Attest von ihm zwingend erforderlich.
12- Genehmigung zur Verwendung von Bildern
Im Rahmen seiner Aktivitäten kann es vorkommen, dass IronBodyFit Fotos und/oder Videos von seinen Mitgliedern während der Trainingseinheiten oder Veranstaltungen in seinen Studios aufnimmt. Diese Aufnahmen werden zu dem Zweck gemacht, die Dienstleistungen des Unternehmens in verschiedenen Kommunikationsmedien zu bewerben.
Durch die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt das Mitglied, das an einem Training oder einer Veranstaltung von Iron Bodyfit teilnimmt, IronBodyFit ausdrücklich, die Bilder, die es darstellen, ohne zeitliche oder territoriale Begrenzung auf den folgenden Medien und allen anderen legitimen Medien zu verwenden, zu verbreiten und zu veröffentlichen:
- IronBodyFit-Website.
- Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram usw.)
- Online- oder Printwerbung
- Broschüren, Flyer und andere Werbematerialien
- E-Mail-Kampagnen und Newsletter
- Im Studio angezeigte Materialien (Poster, Bildschirme usw.).
Die Bilder können geringfügigen Änderungen wie Retuschen oder Ausschnitten unterzogen werden, wobei die Integrität und Würde der abgebildeten Person gewahrt bleiben muss.
Der Nutzer verzichtet auf jedes Recht auf Vergütung oder jede Form von Entschädigung für die Verwendung seines Bildes zu Werbezwecken durch IronBodyFit.
Iron BodyFit verpflichtet sich, diese Bilder nicht in einem Kontext zu verwenden, der das Privatleben oder den Ruf des Nutzers beeinträchtigt. Der Nutzer kann jederzeit und aus legitimen Gründen die Entfernung seiner Bilder aus den Kommunikationsmitteln von IronBodyFit verlangen, indem er sich an den Kundenservice unter folgender Adresse wendet: contact@ironbodyfit.ch.
13- STREITIGKEITEN
Alle Rechtsbeziehungen mit dem Studio unterliegen dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht des EMS-Studios verhandelt.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Abonnent/die Abonnentin, dass er/sie die obigen Informationen gelesen und verstanden hat.